Der Begriff „Russlanddeutsche“ wirft nicht nur die Frage nach der angemessenen Bezeichnung auf, sondern öffnet auch das Tor zu einem Kapitel insbesondere der deutschen, ukrainischen und russischen Geschichte, das nicht allseits bekannt ist. Insbesondere seit Februar 2022 und der Ausweitung des russländischen Krieges gegen die Ukraine kann „russlanddeutsch“ missverständlich aufgefasst werden. osTraum hat für euch nachrecherchiert, woher der Begriff kommt, was darunter zu verstehen und wie er einzuordnen ist.
Im 18. und 19. Jahrhundert verfolgte die Regierung des Russischen Kaiserreichs eine Politik der bäuerlichen Kolonienbildung. Das Dekret von Kaiserin Katharina II. vom 22. Juli 1763 hatte zum Ziel, die (land-)wirtschaftliche Erschließung Russlands voranzutreiben. In einer Zeit, in der Russland Gebiete östlich seines europäischen Teils kolonisierte, fehlten die personellen Ressourcen für die Bewirtschaftung dieser eroberten Territorien. Die Kolonisierung betraf jedoch ebenso nicht-russische europäische Teile des Reiches.
Unzählige Privilegien und die Besiedlung
Die Lockrufe des Russischen Reichs an zuwanderungswillige Deutsche waren für die damaligen Verhältnisse nahezu surreal: Steuersenkung, Glaubensfreiheit, Landschenkungen und keine Wehrpflicht, begleitet von vielen weiteren Privilegien. In dieser Blütezeit entstanden deutsche Siedlungen in Woronesch (Kolonie Riebensburg), der Kolonie Sarepta bei Wolgograd sowie zahlreicher weiterer Ansiedlungen nahe Saratow. Auch auf dem Gebiet der heutigen Ukraine wurden damals Siedlungen gegründet: Auf der Insel Chortitza am Fluss Dnipro und in ihrer Umgebung fanden 1789 ganze 228 deutsche Familien eine neue Heimat. Die 1780er-Jahre brachten zudem die Entstehung weiterer Kolonien in der Schwarzmeerregion mit sich.
Nach einer kurzen Unterbrechung setzte Kaiser Alexander I. (1801-1825) die Kolonienbildung fort, verankert in einem erneuten Erlass vom 20. Februar 1804. Doch wer waren diese „Russlanddeutschen“ wirklich, und ist der Begriff, der sie beschreibt, der Vielschichtigkeit ihrer Geschichte angemessen? Ein Blick in ihre Vergangenheit und die politischen Strömungen ihrer Zeit mag die Antworten auf diese Fragen enthüllen. Tauchen wir ein in die facettenreiche Welt der „Russlanddeutschen“ und beleuchten ihre Geschichte, die weit über die geografischen Grenzen Russlands hinausreicht.
Es folgte die Ansiedlung von Deutschen in Gebieten des heutigen Aserbaidschans, Armeniens, des Nordkaukasus‘ und Georgiens. Des Weiteren kamen unter anderem im Norden der Schwarzmeerküste um Odesa (Odessa), Mykolajiw (Nikolaew) und Dnipro (Jekaterinoslaw) neue Kolonisationsgebiete in der Ukraine hinzu. Die deutschen Auswanderer im Schwarzmeergebiet stammten größtenteils aus Westpreußen (Mennoniten), Württemberg, Baden, dem Elsass und der Pfalz.

Odesa (Odessa) war bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges ein wichtiges kulturelles Zentrum der Deutschen in der Ukraine. Insgesamt lebten damals mehr als 400.000 Deutsche im Land. Laut einer Volkszählung in Russland im Jahr 1939 verweilten 860.000 Russlanddeutsche auf russischem Boden, davon etwa 370.000 Wolgadeutsche.

Die sowjetische Zeit und der Begriff „Russlanddeutsch“ bzw. „Sowjetdeutsch“
Der Begriff „Russlanddeutsch“ hatte bis zur Zwischenkriegszeit keine Bedeutung in der Öffentlichkeit und wurde auch von den „Deutschen“ im Russischen Reich nicht genutzt. Im Deutschen Reich aber übernahmen in der Zwischenkriegszeit zurückgekehrte Emigranten aus der Wolga- und Schwarzmeerregion die Funktion, weitere Deutschsprachige in Russland bzw. der Sowjetunion zu aktivieren, ebenfalls ins Deutsche Reich zurückzukehren. In diesem Zusammenhang kam es zur Entstehung des Begriffs „Russlanddeutsche“. Aber es gab noch weitere Begriffe: Nach der Abdankung des Zaren und Gründung der UdSSR (30.12.1922) gewann der Begriff „Sowjetdeutsche“ an Bedeutung. Nach 1955 wurde der Begriff „Sowjetdeutsche“ in den Medien und im politischen Alltag genutzt. Der amtliche Begriff war „sowjetische Bürger deutscher Nationalität“, der bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion bestand. Danach wurde der Begriff „Sowjetdeutsche“ durch „Russlanddeutsche“ ersetzt und auch von den Russlanddeutschen selbst genutzt.
Deportationen nach Beginn des Zweiten Weltkrieges
Unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde die Mehrzahl der Deutschen aus den unterschiedlichen sowjetischen Siedlungsgebieten nach Sibirien und Zentralasien (insbesondere Kasachstan) deportiert. Bis 1955 war es den Kaukasusdeutschen verboten, Zentralasien und Sibirien zu verlassen. In der Ukraine herrschte ein administratives Verbot über die Rückkehr der Deutschen bis zum 3. November 1972. Seit der Unabhängigkeit der Ukraine im Jahr 1991 gibt es dort wieder eine größere deutsche Minderheit. Etwa 33.000 ethnische Deutsche lebten nach Angaben der ukrainischen Volkszählung von 2001 in der heutigen Ukraine, der Großteil davon in Donets’k (Donezk), Dnipro (Dnepropetrowsk), Transkarpatien, Odesa (Odessa) und auf der Krim.

Wer ist „Russlanddeutsch“ nach deutschem Recht ganz genau?
Wie ist der Status der „Russlanddeutschen“ in Deutschland? Rechtlich werden sie als „Aussiedler“ bzw. „Spätaussiedler“ betrachtet – der Begriff „russlanddeutsch“ tritt hier nicht in Erscheinung: Artikel 116 des Grundgesetzes regelt die Aufnahme der Aussiedler in Deutschland. Er findet sich in der Verfassung, um Solidarität mit den von den Folgen des Zweiten Weltkriegs betroffenen Menschen auszudrücken. Demnach werden Flüchtlinge oder Vertriebene allen anderen Deutschen gleichgestellt, wenn sie als deutsche Volkszugehörige oder als deren Ehegatten oder Abkömmlinge aufgenommen wurden. Durch das sogenannte Bundesvertriebenengesetz (BVFG) über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge vom 19. Mai 1953 erhielt die Verfassungsvorschrift Rechtskraft. Es definiert den Begriff des „Aussiedlers“, stellt ihn mit den Vertriebenen und Flüchtlingen gleich. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Aufnahme für die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit, die nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten verlassen haben. Als deutsche Volkszugehörige gelten dabei Personen, die sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben und deren Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird. Sie galten nach dem Bundesvertriebenengesetz als „Aussiedler“, seit Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes werden die seit 1993 Eingewanderten als „Spätaussiedler“ bezeichnet.
Das Überdenken des Begriffs „Russlanddeutsch“ nach 2022
Seit der Ausweitung des russländischen Krieges gegen die Ukraine 2022 kann jeder Antragsteller, der aus der Ukraine nach Deutschland gekommen ist oder kommen möchte, das sogenannte Härtefallverfahren in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes durchführen. Im schriftlichen Verfahren werden alle Anträge von Personen mit Wohnsitz in der Ukraine mit Ausnahme der Krim vorgezogen. Wer wegen der Situation Probleme hat, Abstammung, Sprache oder Bekenntnis nachzuweisen, kann sich an das Bundesverwaltungsamt wenden. Es gibt jedoch keine Erleichterungen bei den rechtlichen Voraussetzungen: Abstammung, Sprache und Bekenntnis werden überprüft. Nur wer alle Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt, kann beim Bundesverwaltungsamt am Standort Friedland mit Aussicht auf Erfolg vorsprechen und dort nach Prüfung einen Härtefallaufnahmebescheid erhalten.
Was zeigt der Blick auf die Geschichte und das deutsche Recht? Der Begriff „Russlanddeutsch“ ist nicht unproblematisch: Denn damit sind Deutsche gemeint, die ab dem 18. Jahrhundert auf heutigen Gebieten Russlands, Aserbaidschans, Armeniens, Georgiens und der Ukraine lebten. Der Historiker Edgar Hösch ist deswegen der Ansicht, dass der Begriff „Russlanddeutsch“ einen gewissen Konstruktcharakter aufweist – bildet also sprachlich nicht (mehr) die tatsächliche Wirklichkeit ab. Womöglich wäre es angebracht, in Zukunft diesen ausgesprochen allgemeinen Begriff zu umgehen und die Herkunft der betroffenen Personen genauer zu berücksichtigen. Wenn uns also beispielsweise ein*e „Russlanddeutsche*r“ aus der Ukraine begegnen sollte, könnte es sinnvoll sein, diese Person als „Deutsche*r aus der Ukraine“ zu bezeichnen. Ebenso könnten sich Begriffe Ukrainedeutsche*r, Kasachstandeutsche*r usw. anbieten, wobei die Bezeichnungshoheit immer bei der betroffenen Personen selbst liegen sollte und nicht bei uns – den Außenstehenden.
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Titelgrafik: Imperial Monogram of Empress Catherine II (Ekatharina II Imperatrix) of Russia (by Glasshouse) via Wikimedia
